Wuppertaler Kreis e.V. im Anerkennungsbeirat
nach § 6 Abs. 4 AZWV

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Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)

Im Mai 2006 einigten sich die Bildungsverbände auf eine gemeinsames Verfahren zur Besetzung des nach § 6 Abs. 4 AZWV vorgesehenen Vertreters der Bildungsorganisationen im Anerkennungsbeirat.

Durch Losverfahren wird der Vertreter nunmehr im Wechsel durch den BBB, den Volkshochschulverband DVV, den Verband der Privatschulen VDP und den Wuppertaler Kreis in jährlicher Rotation besetzt.

Seit Juni 2011 ist der Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises, Carsten R. Löwe, wieder der Vertreter der Bildungsverbände im Anerkennungsbeirat.

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